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Milliardenpoker um Österreichs Glücksspielgesetz Zivilrechtsblog Die Veranstaltung einer «Lotterie ohne Erwerbszweck» ist unter gewissen Voraussetzungen und in bestimmter Art zulässig. Der Ertrag darf weder Erwerbszwecken noch persönlichen Interessen der Veranstalterin/des Veranstalters dienen. Welche Detailbestimmungen für solche Ausspielungen gelten, beauskunftet die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft). Glücksspiel und Preisausschreiben Als «Einsatz» kommt nicht nur Bargeld in Frage, […]
Milliardenpoker um Österreichs Glücksspielgesetz Zivilrechtsblog
Die Veranstaltung einer «Lotterie ohne Erwerbszweck» ist unter gewissen Voraussetzungen und in bestimmter Art zulässig. Der Ertrag darf weder Erwerbszwecken noch persönlichen Interessen der Veranstalterin/des Veranstalters dienen. Welche Detailbestimmungen für solche Ausspielungen gelten, beauskunftet die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft).
Glücksspiel und Preisausschreiben
Als «Einsatz» kommt nicht nur Bargeld in Frage, auchdie entgeltliche Teilnahme über Mehrwerttelefonnummer, Mehrwert-SMS, verpflichteter Warenkauf, Zuschläge zum Warenpreis etc. Der «Gewinn» – also die vermögensrechtliche Gegenleistung – muss dabei lediglich in Aussicht gestellt sein. Sie kann von der Veranstalterin/vom Veranstalter erbracht werden, aber auch von anderen Mitspielerinnen/Mitspielern stammen. Eine Strafbarkeit nach § 168 StGB liegt ebenfalls nicht vor, wenn bloß zu gemeinnützigen Zwecken oder bloß zum Zeitvertreib und um geringe Beträge gespielt wird. Ob ein Spiel um geringe Beträge vorliegt, wird von der Rechtsprechung meist nach der Höhe des jeweiligen einzelnen Einsatzes beurteilt, wobei – vorbehaltlich der unabhängigen Entscheidung der Gerichte – ein Lospreis um die 100 Euro keinen geringen Betrag im Sinne des § 168 Abs. § 168 StGB hat neben einer ausgeprägten Schutzfunktion zu Gunsten öffentlicher Interessen auch den Schutz des Vermögens der Spielerinnen/der Spieler zum Inhalt.
Illegale Plattformen können betrügerisch sein und bieten keinen Spielerschutz. Durch die Wahl einer lizenzierten Seite vermeiden Sie Risiken und können ein sicheres und faires Spielerlebnis genießen. Für Verstöße gegen der Glücksspielsansatz können verschiedene Geldstrafen und Sanktionen verhängt werden. Online-Casinobetreiber, die gegen die Bestimmungen des Gesetzes verstoßen, können zur Zahlung von Strafen verpflichtet werden. Die Höhe der Strafe hängt von der Schwere des Verstoßes ab und kann ein Prozentsatz der Glücksspieleinnahmen oder ein fester Betrag sein. Casinos sind in Österreich legal und unterliegen einem System von Steuern und Abgaben, das durch die Gesetzgebung des Landes festgelegt ist.
Elektronische Lotterien, Bingo und Keno
Diese Beurteilung bezieht sich nur auf die genannten gesetzlichen Vorschriften. Freilich sind die zivil- und strafrechtlichen Rahmenbedingungen und konsumentenschutzrechtlichen Grenzen des Rechtsgeschäftsverkehrs zu beachten. Ausnahmetatbestände des Glücksspielmonopols unterliegen keiner Bewilligungspflicht des Bundesministeriums für Finanzen. Bewahrt das österreichische Andenken an ruhmreiche Künstler längst vergangener Tage. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, ein sicheres und faires Umfeld für das Glücksspiel in Österreich zu schaffen und gleichzeitig die Interessen von Spielern und Betreibern zu schützen.
- Pönalisiert wird die Veranstaltung oder die Förderung einer zur Abhaltung eines solchen Spieles veranstalteten Zusammenkunft.
- Im Allgemeinen ist die Durchführung dem Bund (Bundesministerin/Bundesminister für Finanzen) vorbehalten.
- Nach österreichischem Recht muss das Personal von Online-Casinos in Fragen des Glücksspiels und des verantwortungsvollen Umgangs geschult und informiert werden.
- Die neuen Gesetze für die Glücksspielindustrie haben dazu geführt, dass sich lizenzierte Anbieter an strengere Vorgaben halten und die Spieler vor hohen Ausgaben schützen.
Sportwetten sind Landessache und daher in jedem Bundesland separat geregelt. Die Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H. als Tochterunternehmen der Österreichischen Lotterien Ges.m.b.H. Hält in allen neun Bundesländern entsprechende Bewilligungen für die Durchführung von Sportwetten und bietet ihr Angebot unter der Marke tipp3 an. Darüber hinaus dient ein strenges Konzessionssystem, wie im österreichischen Glücksspielregime normiert ist, der Geldwäsche- und Kriminalitätsvorbeugung. Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) eröffnet sich für Österreicher ein Weg, Geld von in Österreich illegalen Glücksspielanbietern aus Malta zurückzufordern. Denn laut Urteil des OGH kann ein österreichisches Gericht Geld von einer maltesischen Casino-Bank einfordern, heißt es in einer Aussendung des Prozessfinanzierers Jufina.
Zusätzlich unterliegen Glücksspielbetreiber der Körperschaftssteuer zu den Standardsätzen, abhängig von ihren Einnahmen und Ausgaben. Einige Dienstleistungen der Betreiber können auch der Mehrwertsteuer unterliegen. Oktober 2016 fällte der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) zwei Entscheidungen zum Glücksspielmonopol, die eine endgültige Klärung der Frage brachten, ob das österreichische Glücksspielgesetz EU-konform ist oder nicht.
1 GSpG ergibt sich, dass eine vermögenswerte Gegenleistung im Rahmen der Durchführung des Glücksspiels nicht zwingend von der Unternehmerin/vom Unternehmer (Veranstalterin/Veranstalter) erbracht werden muss. Vielmehr ist es ausreichend, wenn von der Unternehmerin/vom Unternehmer (Veranstalterin/Veranstalter) oder von einer Dritten/einem Dritten lediglich «die Möglichkeit zur Erlangung der Gegenleistung» organisiert oder angeboten wird. Pönalisiert wird die Veranstaltung oder die Förderung einer zur Abhaltung eines solchen Spieles veranstalteten Zusammenkunft.
Änderungen in der Glücksspielgesetzgebung können sich auch auf das Steuersystem für Online-Casinos auswirken. Bei Verstößen gegen die Werbe- und Marketing Vorschriften kann den Betreibern die Durchführung von Werbemaßnahmen untersagt werden. Dabei kann es sich um eine vorübergehende oder dauerhafte Einschränkung handeln, die sich auf die Fähigkeit auswirkt, neue ninlay Österreich Kunden anzuziehen und für die Dienstleistungen des Onlinecasinos zu werben. Das Gesetz hat auch Strafen und Geldbußen für Online-Casinobetreiber vor, die gegen die Werbe- und Marketing Vorschriften verstoßen. Dazu können Geldstrafen, der Entzug einer Spiellizenz oder ein Verbot von Werbemaßnahmen gehören. Online Casinos müssen auch Mehrwertsteuer auf die erbrachten Dienstleistungen entrichten.
4 Z 2 GewO auch zu «Halten von Spielen» – berechtigt nicht zur Veranstaltung von Glücksspielen. In der Absicht handelt, sich durch wiederkehrende Begehung der Tat eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen. Eine gewöhnliche Spielerin/Ein gewöhnlicher Spieler bleibt daher straflos, sofern sie/er nicht gleichzeitig Veranstalter oder Förderer des Spiels ist. Der «Zufall», von dem Gewinn und Verlust abhängen, wird allgemein als Unberechenbarkeit und mangelnde Absehbarkeit des Spielergebnisses durch die Teilnehmerinnen/Teilnehmer zu verstehen sein.
Solche Bewilligungen fallen ausschließlich in die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen (siehe Ausführungen zu Gewerbeschein). Das Bewerben sowie das Anbieten von ausländischen oder sonst illegalen Glücksspielen in Österreich, wie auch die Teilnahme an ausländischen elektronischen Lotterien vom Inland aus, ist nicht zulässig! Besondere Vorsicht gegenüber nicht näher bekannten Anbietern sollte schon deshalb herrschen, weil gegen allfällige Vorenthaltung von Gewinnen oder im Betrugsfall rechtliche Schritte kaum möglich oder gar erfolgreich sein werden (Offenlegung der eigenen strafbaren Handlung). Die staatlich kontrollierten österreichischen Glücksspiele haben hingegen einen Sicherheitsvorsprung!
Bestimmte Formen des sogenannten «kleinen» Glücksspiels (um geringe Einsätze) sind vom Monopol ausgenommen (§ 4 Abs. 1 GSpG). Für deren Durchführung benötigt man daher keine Bewilligung nach einem Bundesgesetz. Diese Spiele können durch Landesgesetze näher geregelt oder gänzlich verboten sein. Hat das jeweilige Bundesland von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, können diese vom Glücksspielmonopol ausgenommenen Spiele frei durchgeführt werden.